Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Bevor Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellen lassen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Der Gutachter unterliegt der Schweigepflicht. Das Gutachten darf ohne Einverständnis des Betroffenen nicht an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden.