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Medizinisch-Psychologisches Gutachten

Bevor Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellen lassen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Der Gutachter unterliegt der Schweigepflicht. Das Gutachten darf ohne Einverständnis des Betroffenen nicht an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden.

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