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Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung wird die Eigenverantwortung beider Ehegatten stärker betont. Ein Unterhaltsanspruch kann bestehen:

  • wegen Kindesbetreuung
  • wegen Alter
  • wegen Krankheit
  • wegen Arbeitslosigkeit 
  • wegen Fort- und Ausbildung
  • als Aufstockungsunterhalt oder
  • aus Billigkeitsgründen.
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