Kompetente Beratung, effiziente Vertretung
 

Unfallregulierung

 

Fotografieren Sie den Unfall und den jeweiligen Schaden und versuchen Sie Zeugen zu finden. Der Unfall sollte sofort der gegnerischen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Die eigene Versicherung sollte nur verständigt werden, wenn Ansprüche der Gegenseite zu erwarten sind.

Seien Sie vorsichtig, wenn von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Es besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden nicht in Ihrem Interesse reguliert wird und unabhängige Berater (Anwalt, Sachverständige) ausgeschaltet werden.

 

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