Kompetente Beratung, effiziente Vertretung
 

Personenschäden

 

Sind Sie beim Unfall verletzt worden, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen, um Art und Umfang der Verletzungen feststellen zu lassen. Selbst wenn sich erst einige Tage später Schmerzen einstellen, sollten Sie nicht zögern den Arzt zu konsultieren. Nur so kann eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt.

Lassen Sie sich beraten, in welcher Höhe und welchem Umfang Ansprüche bestehen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.).

 

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