Bußgeldbescheid
Ob und inwieweit gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann, kann häufig erst nach Einsicht in die Akten der Polizei beurteilt werden. Die Akteneinsicht wird nur einem Anwalt gewährt. Wir können Sie dann hinsichtlich der Erfolgsaussichten und der weiteren Maßnahmen beraten. Der Polizei gegenüber sind Sie jedenfalls zu keinerlei Auskünften verpflichtet.