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Zugewinnausgleich

Ein Zugewinnausgleich wird durchgeführt, wenn kein Ehevertrag besteht. Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen für beide Ehegatten wird ermittelt und der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Besonderheiten wie Erbschaften, Schenkungen usw. sind zu berücksichtigen.

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