Versicherungen bei Trennung und Scheidung
Krankenversicherung
Die Trennung der Ehegatten hat auf das Versicherungsverhältnis in der Regel keine Auswirkung. Sofern der Unterhaltsberechtigte allerdings Einkünfte erzielt - hierzu zählen auch die Unterhaltsleistungen - kann der Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung verloren gehen. Dies ist bei der Krankenversicherung abzuklären.
Nach Rechtskraft der Scheidung muss sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte selbstständig versichern.
Es besteht ein Beitrittsrecht in die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten ab Scheidung. Eine bestehende private Krankenversicherung muss nach der Scheidung in eine Einzelversicherung umgewandelt werden. Die Einzelheiten sind bei der Krankenversicherung abzuklären.
Die Kinder sind in der Regel während der bestehenden Ehe bei dem Partner versichert, der mehr verdient. Nach der Scheidung können die Kinder bei dem Elternteil mitversichert werden, bei dem sie sich regelmäßig aufhalten.
Hausratversicherung
Hier ist zu prüfen, ob diese Versicherung sich auf eine bestimmte Wohnung oder auf eine bestimmte Person bezieht. Es muss gegebenenfalls eine neue Hausratsversicherung abgeschlossen werden.
Rechtsschutzversicherung
Bis zur Rechtskraft der Scheidung ist der andere Ehegatte mitversichert. Danach muss gegebenenfalls eine neue Rechtsschutzversicherung vom nichtversicherten Ehegatten abgeschlossen werden.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Familienhaftpflichtversicherung endet mit Rechtskraft der Scheidung. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss vereinbart werden, wer den Versicherungsvertrag übernimmt. Der andere Ehegatte muss gegebenenfalls selber eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Lebensversicherungen
Diese sind entweder beim Versorgungsausgleich oder beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Hier muss gegebenenfalls die berechtigte Person geändert werden.