Umgangs- oder Besuchsrecht
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Die Eltern können und sollen sich über den Umgang einigen. Im Streitfall kann eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Die Eltern können und sollen sich über den Umgang einigen. Im Streitfall kann eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.
Rechtsanwältin von Heimburg
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