Sorgerecht
Auch nach der Scheidung haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge.
Auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge hat der Elternteil, bei dem sich das Kind regelmäßig aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Ein Antrag auf Übertragung der Elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist nur möglich, wenn das Kindeswohl es zwingend notwendig macht.