Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung wird die Eigenverantwortung beider Ehegatten stärker betont. Ein Unterhaltsanspruch kann bestehen:
- wegen Kindesbetreuung
- wegen Alter
- wegen Krankheit
- wegen Arbeitslosigkeit
- wegen Fort- und Ausbildung
- als Aufstockungsunterhalt oder
- aus Billigkeitsgründen.