Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung kann vom Erblasser testamentarisch angeordnet werden.
Der Testamentsvollstrecker hat grundsätzlich die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen und den letzten Willen des Erblassers auszuführen. Gegebenenfalls hat er dafür zu sorgen, dass sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt.
Sinnvoll ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bei größerem Vermögen oder wenn die Erben mit der Nachlassverwaltung überfordert wären, z. B. aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder Krankheit.