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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden sollen, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr selber äußern können (z. B. Bewusstlosigkeit, Demenz). Die Patientenverfügung ist für den Arzt, wie für den Bevollmächtigten oder den Betreuer bindend. Eine Patientenverfügung sollte zusammen mit einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Die Patientenverfügung muss präzise und klar formuliert sein, damit es nicht zu Konflikten und unterschiedlichen Auslegungen zwischen Ärzten und Betreuern/Bevollmächtigten kommt. Bei Meinungsverschiedenheiten muss gegebenenfalls das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 4 BGB entscheiden.

Die Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen. Sie muss eigenhändig, mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben sein. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

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