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Erbvertrag

 

Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen in Vertragsform. Anders als beim gemeinschaftlichen Testament können auch nicht miteinander verheiratete Personen einen Erbvertrag schließen.

Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Im Vergleich zu notariell errichteten Testamenten ist der Erbvertrag aber kostengünstiger, da er nicht in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts genommen werden muss.

Die Bindungswirkung, die der Erbvertrag ermöglicht, ist ein sehr gutes Instrument, um die Erbfolge optimal an die Wünsche der Erblasser anzupassen.

Nach dem Tode eines Vertragspartners können im Erbvertrag getroffene Verfügungen nicht mehr geändert werden. Änderungen zu Lebzeiten der Vertragspartner können nur durch Zustimmung beider vorgenommen werden.

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