Erbschaft und Schenkung
Frühes Schenken kann zu Steuerersparnissen führen. Der Steuersatz und die Freibeträge der Schenkungssteuer entsprechen der Erbschaftssteuer und können alle zehn Jahre ausgenutzt werden. Der Wertzuwachs des geschenkten Vermögens wird von der Erbschaftssteuer nicht mehr erfasst.