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Betreuungsverfügung


Wenn Sie betreuungsbedürftig werden, kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. In der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer die spätere Betreuung übernehmen soll. Es ist sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren, damit sichergestellt ist, dass der von Ihnen bestimmte Betreuer auch tatsächlich bestellt wird. Der Betreuer muss gegenüber dem Betreuungsgericht regelmäßig Rechenschaft ablegen. Der von Ihnen bestimmte Betreuer ist für das Betreuungsgericht bindend, sofern dies schriftlich niedergelegt ist und nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft.

Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Die entsprechenden Dokumente müssen zurückgegeben werden.

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