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Anwältin für Verkehrsrecht in München
Wir können für Sie die gesamte Unfallabwicklung erledigen, beraten Sie, in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und verhandelt mit der gegnerischen Versicherung, sodass Sie ein optimales Ergebnis erhalten.
Regelungen im Verkehrsrecht
ANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT
Bei einem Verkehrsunfall kann Ihnen nur der Anwalt kompetent Ihre Ansprüche geltend machen. Der Rechtsanwalt erledigt die gesamte Unfallabwicklung und verhandelt mit der gegnerischen Versicherung bis zur Zahlung.
Beispielsweise könnten die folgenden Fälle auftreten:
- Im Bußgeldverfahren sollten Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, da Sie nur 14 Tage Zeit für den Einspruch haben.
- Wenn der Führerscheinentzug droht, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann sie im Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen beraten.
Wir haben die notwendige Kompetenz und Erfahrung Ihnen bei Problemen zu helfen und Ihre Interessen durchzusetzen.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung
Dies kann im Rahmen einer Erstberatung sehr gut abgeklärt werden. Das Honorar beträgt hierfür € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer, gesamt € 226,10.
Nach einer Erstberatung durch einen Anwalt für Erbrecht können Sie die rechtliche Situation einordnen und selber entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen.