KOSTEN
Kosten der Beratung und Vertretung
Erstberatung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel € 226,10, bei umfangreichen Beratungen kann sich dieser Betrag erhöhen. Dies besprechen wir jedoch vorab, so dass Sie sich immer im Klaren darüber sind, was die Beratung kostet.
Kosten nach der Erstberatung
Wir versuchen in der Beratung mit Ihnen zusammen bereits abzuklären, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und ob eine weitere anwaltliche Tätigkeit erfolgversprechend ist.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht, oder wir weiter für Sie tätig werden sollen. Unsere weitere Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich ist dann der Gegenstandswert.
In Ausnahmefällen kann auch ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies geschieht schriftlich.
Der Stundensatz unserer Kanzlei beläuft sich in der Regel auf € 250,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Dies kann bei besonders schwierigen Rechtsfragen abweichen.
Wir sprechen die Kosten offen an, da wir der Meinung sind, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, dass auch über die Kosten Klarheit herrscht.
Wir freuen uns auf Sie
Gerne können Sie mit uns einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.
Tel: 089 59 20 33 / 089 33 24 31