2021-03-09
Der Kindesunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt.
Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt bis zu einer Einkommensstufe von € 5.500,00.
Bisher war nicht geklärt, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist, wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle übersteigt. [Mehr lesen…]
Admin - 10:41:59 | Kommentar hinzufügen